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Kebekus IT-Solutions
Patrick Kebekus
Bayernstr. 58
58509 Lüdenscheid

Telefon: (02351) 9263933
Telefax: (02351) 9263988

E-Mail: info@kebekus-it.de

whatsapp

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kebekus IT-Solutions
(nachfolgend: „KITS“)

 

1. Sachlicher Geltungsbereich

KITS schließt Verträge über die Dienstleistung, die Lieferung, den Verkauf von Hardware und Software-Produkten oder Zubehörartikeln und sonstige Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, sofern keine besonderen Vertragsbedingungen vereinbart wurden. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Zustandekommen von Verträgen

a) In Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für alle Preisangaben, Einarbeitungszeiten oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

b) Schriftliche Angebote von KITS sind 14 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend.

c) An Bestellungen und sonstige Angebote ist der Kunde 14 Tage, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung oder des sonstigen Angebots bei KITS, gebunden. Fordert KITS zur Beurteilung des Angebots weitere Informationen an, insbesondere Angaben zum bestehenden Datenbestand oder zu dem zu erwartenden Datenvolumen, verlängert sich die Frist für die Annahme des Angebots jeweils um den Zeitraum zwischen der Anforderung der Informationen und dem Eingang dieser Informationen bei KITS.

d) Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines Angebots von KITS oder mit der Bestätigung einer Bestellung des Kunden in Schrift- oder Textform zustande.

3. Preise und Umtausch

a) Die Preise und Lizenzgebühren ergeben sich aus der Preis- und Produktionsliste von KITS.

b) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ausschließlich Verpackungs-und Versandkosten sowie ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

c) Die Preise und Lizenzgebühren umfassen nur dann Installationskosten sowie die Kosten für die Einarbeitung in die Nutzung der Softwareprodukte, die Lieferung von Zubehör oder sonstigen Dienstleistungen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

d) Ein Umtausch von Softwareprodukten ist grundsätzlich nicht möglich sobald die Originalverpackung geöffnet wurde. Insbesondere ist der Umtausch ausgeschlossen, sobald Lizenznummern möglicherweise Dritten zugänglich gemacht worden sind.

e) Hardwareprodukte können nur umgetauscht werden, wenn keine Mängel, das Zubehör vollständig ist und die Originalverpackung vorhanden ist.

4. Zahlungsbedingungen

a) Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass KITS spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung über den Betrag verfügen kann und können mit befreiender Wirkung nur an KITS unmittelbar oder ein von KITS angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

b) Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks bleibt vorbehalten; die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

c) KITS ist berechtigt, für abgeschlossene Teile eines Auftrags angemessene Teilzahlungen zu verlangen.

d) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

e) Ist der Kunde in Verzug, ist KITS berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank, es sei denn, der Kunde weist nach, dass KITS ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. KITS behält sich vor, für Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu berechnen.

f) KITS ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von KITS nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von KITS gefährdet erscheinen oder eine wesentliche Vermögensverschlechterung für KITS erst nach Vertragsschluss erkennbar geworden ist. KITS kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind.

5. Lieferung und Lieferverzug

a) Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar.

b) Die Lieferverpflichtung von KITS steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch KITS verschuldet.

c) Für die verbindliche Zusage von Liefer- und Leistungsfristen seitens von KITS ist Schriftform erforderlich. Nach Ablauf verbindlicher Lieferfristen hat der Kunde bei KITS zunächst eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. d) Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen KITS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die KITS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig ob durch betriebliche oder außerbetriebliche Umstände bedingt.

e) Terminangaben über die Fertigstellung oder Auslieferung nicht fertiggestellter oder freigegebener Softwareteile sind im Interesse einer praxisgerechten und möglichst umfassenden Testphase in der Regel unverbindliche Planvorgaben.

6. Support und Wartung

Dem Kunden ist bewusst, dass eine Software mit Fehlern behaftet sein kann und dass KITS, trotz aller Bemühungen im Rahmen des betriebswirtschaftlich Sinnvollen, möglicherweise nicht in der Lage ist, jede Support- oder Wartungsanfrage vollständig zu beantworten. KITS gibt deshalb keine Garantien hinsichtlich der Lösbarkeit einer Anfrage.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält sich KITS das Eigentum an gelieferten Produkten vor. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden.

b) Sofern KITS zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt ist, gewährt der Kunde KITS zum Zweck der Abholung der gelieferten Ware bzw. Produktes zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.

8. Gewährleistung für Hardware-Produkte

a) KITS leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material-und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardware-Produkte erheblich mindern. Ferner leistet KITS Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte die ausdrücklich von KITS schriftlich zugesicherten Eigenschaften besitzen. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt KITS grundsätzlich nicht.

b) Von KITS herausgegebene technische Datenspezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, dass sie ausdrücklich als solche von KITS schriftlich bestätigt worden sind.

c) Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich durch KITS übernommen wurde, die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Meldung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler und sonstigen Mängel.

d) Der Käufer muss im Falle des Versendungskaufes Schäden an der Verpackung sofort dem Transportunternehmen mitteilen und den Tatbestand aufnehmen lassen. Weitere Schäden muss er KITS unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind KITS unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

e) Dem Kunden ist bekannt, dass Einsendungen zum Hersteller in der Regel 4-8 Wochen andauern können und die Dauer nicht von KITS beeinflusst werden kann.

f) Wird ein System auf Wunsch des Kunden nicht von KITS installiert, hat der Kunde im Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen.

g) Der Kunde beachtet bei der Nutzung der Hardware und der Feststellung, Meldung und Eingrenzung von Fehlern und sonstigen Mängeln die Hinweise KITS. Ansonsten entfällt die Gewährleistung, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen von KITS bzw. denen des Herstellers entsprechen oder der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang steht.

h) Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne die schriftliche Zustimmung von KITS technische Originalkennzeichen, Aufkleber, Seriennummern oder ähnliche Kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchs- und Verschleißteile wie Druckköpfe, Toner, Farbbänder, Patronen, Datenträger etc.

i) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen KITS-Kundendienstpreisen und -bestimmungen berechnet.

j) KITS ist im Gewährleistungsfall lediglich verpflichtet, die bei Auslieferung vorhandene Installation der Hard- und Software wiederherzustellen. KITS ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden zu sichern und/oder wiederherzustellen.

9. Gewährleistung für Softwareprodukte

a) Für Fremdsoftware leistet KITS keine Gewähr.

b) Keine Gewährleistungsansprüche bestehen ferner für nicht von KITS gelieferte Softwarekopien sowie für Software, die auf einem Computersystem betrieben wird, dass nicht die Mindesthardwarekonfiguration und Softwareausstattung gemäß der Software-Produktbeschreibung aufweist.
c) Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software und dem zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können.

10. Test- und Wartungsmaterial

a) Diagnose-Software, Dokumentation; Geräte und andere Materialien, die von KITS zum Zweck der Installation, Durchführung von Gewährleistungsarbeiten oder Erbringung von Dienstleistungen benötigt werden, können zusammen mit den KITS-Produkten geliefert werden, und werden auf Wunsch von KITS beim Kunden aufbewahrt; sie bleiben jedoch Eigentum KITS.

b) Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die genannten Test- und Wartungsmittel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung KITS benutzen oder Dritten zugänglich machen.

11. Haftungsbeschränkung

a) Wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haftet KITS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.

b) Soweit hiernach KITS wegen leichter Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen KITS bei Vertragsschluss aufgrund der dort bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. In diesen Fällen haftet KITS nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

c) KITS haftet für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung ebenfalls nur in den sich aus Nr. 11 a) ergebenden Fällen der Haftung KITS wegen leichter Fahrlässigkeit und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, soweit diese nicht von KITS vertraglich übernommen worden sind, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

d) Eine eventuelle Haftung KITS wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

e) KITS haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

f) Beruht ein Schaden auf einem Ereignis aus der Sphäre eines Dienstanbieters, bei dem KITS Kunde ist (z.B. Übertragungswege der Deutschen Telekom AG), so übernimmt KITS hierfür keine Haftung.

12. Datenschutz

a) Die Informationen und Daten, die der Kunde KITS überlässt, gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als nicht vertraulich.

b) Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 der Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung davon unterrichtet, dass KITS seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

c) KITS ist berechtigt, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist, und der Kunde nicht widerspricht, Informationen über ihn Dritten zugänglich zu machen, soweit dies im Rahmen der Zweckbindung des Vertrages erforderlich ist. Insbesondere ist KITS berechtigt, sofern dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, Teilnehmerdaten sowie alle sonstigen zugehörigen Daten offenzulegen.


Lüdenscheid, den 12.08.2011

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